Gemeinnütziger Verein
Unser Verein kinderlager.ch ist ein gemeinnützgier Verein
Abzüge von Zuwendungen
Der Verein "kinderlager.ch" ist ab dem 01. Januar 2014 steuerbefreit.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen können freiwillige Leistungen an unseren Verein kinderlager.ch steuerlich in Abzug bringen, soweit die Zuwendungen im Steuerjahr 100 Franken erreichen, höchstens jedoch 20% der Nettoeinkünfte. Bei Zuwendungen von juristischen Personen besteht nur die Höchstbegrenzung auf 20% des Reingewinns.
Die Steuerbefreiung ist nach harmonisiertem Recht ausgesprochen worden und gilt deshalb in der ganzen Schweiz. Die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus andern Kantonen richtet sich jedoch nach den entsprechenden kantonalen Steuerbestimmungen.
Infoseite Steueramt
Zum Verzeichnis des St. Galler Steueramts geht es hier: Hier klicken