Ein Ferienlager funktioniert dann besonders gut, wenn Kinder, Eltern, Leiterteam und Verein gemeinsam Verantwortung übernehmen. Unsere Lagerregeln schaffen dafür einen verständlichen und verlässlichen Rahmen.
Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Lagerinformationen und den Verhaltenskodex von kinderlager.ch. Situationsbezogene Anweisungen des Leiterteams sind ebenfalls zu beachten.
1. Unsere gemeinsamen Grundsätze
In unseren Ferienlagern bilden wir eine Gemeinschaft. Wir begegnen einander respektvoll, freundlich und fair.
- Niemand wird ausgelacht, ausgeschlossen, beleidigt, bedroht oder absichtlich verletzt.
- Persönliche Grenzen und ein Nein werden respektiert.
- Wir tragen Sorge zu Menschen, Tieren, Natur, Lagerhaus und Material.
- Schwierigkeiten, Verletzungen oder unangenehme Situationen werden dem Leiterteam mitgeteilt.
- Regeln und Anweisungen, die der Sicherheit und dem Zusammenleben dienen, werden eingehalten.
- Wir unterstützen einander und tragen gemeinsam zu einer positiven Lageratmosphäre bei.
2. Regeln für teilnehmende Kinder
Teilnahme und Tagesablauf
Die Kinder nehmen grundsätzlich an den gemeinsamen Programmen und Mahlzeiten teil. Wer sich unwohl, überfordert oder krank fühlt, meldet sich beim Leiterteam.
Programme, Mahlzeiten, Siesta und weitere gemeinsame Aktivitäten beginnen mit der Glocke oder einem angekündigten Signal.
Während der Siesta und der Nachtruhe halten sich die Kinder ruhig in ihrem zugeteilten Zimmer auf. Das Lagerhaus, das Gelände oder die Gruppe dürfen nur mit Erlaubnis des Leiterteams verlassen werden. Draussen wird gespielt, wenn es das Leiterteam beziehungsweise die entsprechende Kennzeichnung erlaubt und eine Leiterperson anwesend ist.
Respekt und Gemeinschaft
Wir begegnen einander respektvoll und schliessen niemanden aus. Streit, Mobbing, Gewalt, Beleidigungen, Drohungen und absichtliche Sachbeschädigungen werden nicht akzeptiert.
Anweisungen des Leiterteams zu Sicherheit, Tagesablauf, Nachtruhe und Zusammenleben sind einzuhalten.
Essen, Getränke und Hygiene
Vor dem Essen werden die Hände gewaschen. Bei den Mahlzeiten warten wir aufeinander und beachten die Anweisungen des Leiterteams.
In den Schlafzimmern wird grundsätzlich nicht gegessen oder getrunken. Kaugummis, Energy-Drinks und andere stark koffeinhaltige Getränke sind im Lager nicht erlaubt.
Alkohol, Nikotin und weitere Suchtmittel
Alkohol, illegale Drogen, Zigaretten, Vapes und andere Nikotinprodukte sind für teilnehmende Kinder verboten. Ebenso untersagt sind der missbräuchliche Konsum von Medikamenten und anderen Substanzen.
Medikamente
Mitgebrachte Medikamente werden bei Lagerbeginn zusammen mit dem Medikationsauftrag dem zuständigen Leiterteam übergeben. Sie dürfen nicht im Kinderzimmer aufbewahrt oder ohne Absprache selbstständig eingenommen werden.
Elektronische Geräte und Aufnahmen
Mobiltelefone, Smartwatches, Kameras und andere elektronische Geräte werden grundsätzlich nicht ins Lager mitgebracht. Mitgebrachte Geräte werden beim Leiterteam hinterlegt und am Lagerende zurückgegeben. Medizinisch notwendige oder im Voraus ausdrücklich bewilligte Geräte sind davon ausgenommen.
Teilnehmende dürfen im Lager keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen machen. Eine ausdrücklich bewilligte Ausnahme für ein elektronisches Gerät beinhaltet keine Erlaubnis für Aufnahmen.
Gefährliche Gegenstände und Tätigkeiten
Waffen und andere gefährliche oder zur Verletzung geeignete Gegenstände dürfen nicht ins Lager mitgebracht werden.
Werkzeuge und potenziell gefährliche Gegenstände oder Tätigkeiten, beispielsweise Sackmesser, Schnitzen oder Feuer, dürfen innerhalb eines angeleiteten Programms verwendet beziehungsweise ausgeführt werden. Dabei sind die Anweisungen und Sicherheitsregeln des Leiterteams einzuhalten.
Ordnung und Sorgfalt
Zimmer und gemeinsam benutzte Räume werden ordentlich gehalten. Mit dem Lagerhaus, Mobiliar, Material, persönlichen Gegenständen anderer Personen und der Natur gehen wir sorgfältig um.
Hilfe holen
Bei Verletzungen, Krankheit, Heimweh, Konflikten, Grenzverletzungen oder anderen Schwierigkeiten wenden sich die Kinder möglichst frühzeitig an eine Person des Leiterteams. Hilfe zu holen ist ausdrücklich erwünscht.
3. Unterstützung durch die Eltern
Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten unterstützen die Lagerregeln und bereiten ihr Kind darauf vor.
Insbesondere achten sie darauf, dass:
- keine unerlaubten elektronischen Geräte, Lebensmittel, Energy-Drinks oder gefährlichen Gegenstände mitgegeben werden;
- Medikamente und Medikationsaufträge bei Lagerbeginn vollständig dem Leiterteam übergeben werden;
- während des Lagers keine unangekündigten Besuche, direkten Kontaktaufnahmen mit dem Kind oder privaten Waren- und Geschenkpakete erfolgen;
- wichtige gesundheitliche, persönliche oder organisatorische Veränderungen rechtzeitig mitgeteilt werden;
- sie während des Lagers unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sind.
Bei dringenden Anliegen können sich die Eltern jederzeit an die Lagerleitung wenden. Bei ausserordentlichen Situationen nimmt die Lagerleitung von sich aus Kontakt mit den Eltern auf.
4. Verantwortung des Leiterteams
Für die Mitglieder des Leiterteams bildet der jeweils aktuelle Verhaltenskodex von kinderlager.ch die verbindliche Grundlage ihres Handelns.
Das Leiterteam verpflichtet sich insbesondere:
- allen Kindern respektvoll, fair und altersgerecht zu begegnen;
- ihre Würde, persönlichen Grenzen sowie ihre Privat- und Intimsphäre zu schützen;
- die übernommenen Betreuungs- und Aufsichtsaufgaben zuverlässig wahrzunehmen;
- bei Gewalt, Mobbing, Grenzverletzungen, Unfällen oder anderen schwierigen Situationen angemessen einzugreifen und Hilfe beizuziehen;
- mit persönlichen Informationen, Gesundheitsdaten, Bildern und weiteren anvertrauten Daten verantwortungsvoll und vertraulich umzugehen;
- das eigene Verhalten transparent zu reflektieren und Unsicherheiten, Schwierigkeiten oder Fehler frühzeitig anzusprechen;
- gegenüber Kindern, Eltern und anderen Teammitgliedern eine verantwortungsbewusste Vorbildfunktion wahrzunehmen.
Die ausführlichen Bestimmungen, insbesondere zu Risikosituationen, Nähe und Distanz, Zimmern und Duschen, medizinischer Betreuung, pädagogischen Massnahmen, Zweiersituationen, Körperkontakt, Bildmaterial und Suchtmitteln, enthält der aktuelle Verhaltenskodex.
5. Verantwortung des Vereins
kinderlager.ch schafft die organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere, respektvolle und verantwortungsbewusste Durchführung seiner Ferienlager.
Der Verein verpflichtet sich insbesondere:
- Leiterteams sorgfältig zusammenzustellen, zu informieren und zu unterstützen;
- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar zu regeln;
- die geltenden Regeln und den Verhaltenskodex zugänglich zu machen;
- angemessene Vorkehrungen für Betreuung, Sicherheit, medizinische Hilfe und Notfälle zu treffen;
- persönliche und gesundheitliche Daten angemessen zu schützen;
- Hinweise auf Schwierigkeiten, Grenzverletzungen oder Regelverstösse ernst zu nehmen und sorgfältig zu bearbeiten;
- die Lagerarbeit und die geltenden Schutzmassnahmen regelmässig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Die Sicherheit und das Wohlergehen der betreuten Kinder haben bei Entscheidungen des Vereins und der Lagerleitung hohe Priorität.
6. Umgang mit Regelverstössen
Regelverstösse werden altersgerecht, verhältnismässig und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation behandelt. In der Regel sucht das Leiterteam zuerst das Gespräch mit dem betroffenen Kind und erklärt die notwendigen nächsten Schritte.
Mögliche Massnahmen sind insbesondere:
- eine Verwarnung oder ein klärendes Gespräch;
- eine angemessene pädagogische Konsequenz mit Bezug zum Verhalten;
- die vorübergehende Hinterlegung eines unerlaubten Gegenstandes;
- die Information und Einbeziehung der Eltern;
- bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen der Ausschluss von einzelnen Aktivitäten oder vom weiteren Lager.
Körperliche Strafen, Essensentzug, Demütigungen, Beleidigungen, bewusstes Ausgrenzen und unangemessene Kollektivstrafen sind ausgeschlossen.
Bei einer Gefährdung der eigenen Sicherheit oder anderer Personen darf die Lagerleitung unmittelbar die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. Die Voraussetzungen und Folgen einer vorzeitigen Beendigung der Lagerteilnahme richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verstösse oder Grenzverletzungen durch Mitglieder des Leiterteams werden durch die Lagerleitung beziehungsweise den Vereinsvorstand gemäss dem Verhaltenskodex und den vereinsinternen Zuständigkeiten bearbeitet.
7. Weiterführende Dokumente
Die folgenden Dokumente enthalten ergänzende und ausführlichere Bestimmungen: